Referenz über die Durchführung einer ,,Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ am Sozialgericht Landshut
Das Sozialgericht Landshut ist als Arbeitgeber und Dienstvorgesetzter nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Gefährdung der Bediensteten durch eventuelle psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln (=Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung).
Da das Gericht nicht fachkundig genug" war, die psychische Gefährdungsanalyse selbst durchzuführen, wurde - im Zuge einer Ausschreibung - Herr Kurt Münichsdorfer mit der Umsetzung beauftragt.
Herr Münichsdorfer ist Coach, Trainer, Ernährungsberater, Auditor (PGB) und Diplom Kinesiologe mit langjähriger Erfahrung hinsichtlich der Durchführung einer „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" - insbesondere im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit.
Die psychische Gefährdungsanalyse am Sozialgericht Landshut erstreckte sich vom
19.06.2024 bis einschließlich dem 11.03.2025 und gliederte sich wie folgt:
- Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss
- Auftaktveranstaltung: Informationsveranstaltung für Gerichtsangehörige
- Konzeptionelle Abstimmung des Konzeptes und der Fragebögen mit dem
- Lenkungsausschuss
- Durchführung der Befragung mittels der Fragebögen
- Datenauswertung der Fragebögen durch ein Institut
- Durchführung von 3 Workshops:
- Richterschaft
- Geschäftsstellenpersonal
- Personal der Gerichtsverwaltung - Durchführung von Einzelgesprächen mit Teamleitungen und Geschäftsleitung
- Ergebnispräsentation Lenkungsausschuss und Gerichtsleitung
- Ergebnispräsentation vor allen Bediensteten
Abschließend wurde von Herrn Münichsdorfer eine Dokumentation der „psychischen
Gefährdungsanalyse" von ihrem Beginn bis zu ihrem Ende erstellt.
In den Gesprächen mit Gerichtsleitung und Lenkungsausschuss überzeugte Herr Münichsdorfer durch sein diplomatisches Geschick und seinen Erfahrungsschatz, über den er aufgrund der Durchführung bereits erfolgter psychischer Gefährdungsanalysen bei anderenDienststellen und Firmen verfügt.
Der Coach verstand es, die Bediensteten im Rahmen der Auftaktveranstaltung zum "Mitmachen" zu motivieren, so dass eine große Beteiligung der Bediensteten an der Mitarbeiterumfrage erreicht werden konnte.
In den Workshops und Einzelgesprächen zeigte es sich, dass Herr Münichsdorfer sich durch seine Erfahrung und sein Fachwissen in alle Bereiche der richterlichen und nichtrichterlichenMitarbeiter gedanklich hineinversetzen konnte und so einzelne Sorgen und Änderungswünsche der Bediensteten herausarbeiten konnte.
Die Ergebnisse der Workshops wurden sorgfältig dokumentiert. Seine Dokumentation war die Grundlage für Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenkataloges.
In den Abschlussbesprechungen mit der Gerichtsleitung und dem Lenkungskreis sowie der Ergebnispräsentation vor allen Bediensteten stellte Herr Münichsdorfer die Maßnahmenliste vor und gab hilfreiche Ratschläge für eine gelingende Kommunikation mit dem Ziel eines zukünftig noch besseren Miteinanders.
Das Sozialgericht Landshut dankt Herrn Münichsdorfer für die souveräne Durchführung der "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" am Gericht.
Wir empfehlen Herrn Münichsdorfer an dieser Stelle an andere Dienststellen und Firmen bei der Durchführung ähnlicher Projekte und freuen uns auf eine eventuelle weitere Zusammenarbeit.
Landshut , den 11.03.2025
Dr. Christian Zieglmeier
Präsident des Sozialgerichts Landshut